Benutzungsgebühren der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben, welcher immer am Anfang des Monats, ab dem ersten Betreuungstag, zu bezahlen ist. Er ist im voraus fällig und wird durch Einzugsermächtigung erhoben. Die Jahresgebühr wird auf 11 Monate umgelegt, der Monat August ist deshalb gebührenfrei. Für die Festsetzung der Benutzungsgebühren gilt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kinderbetreuungsgesetzes ( KiTag) der Stadt Donaueschingen. Die höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden KInder unter 18 Jahren.
Gebühren Krippenbereich
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 410.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 304.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 206.00 Euro/Monat
Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 82.00 Euro/Monat
7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 547.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 405.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 275.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 109.00 Euro/Monat
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 683.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 507.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 343.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 137.00 Euro/Monat
Gebühren Kindergartenbereich 3-6 Jahre
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 342,00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 254.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 111.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 69.00 Euro/Monat