Benutzungsgebühren der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben, welcher immer am Anfang des Monats, ab dem ersten Betreuungstag, zu bezahlen ist. Er ist im voraus fällig und wird durch Einzugsermächtigung erhoben. Die Jahresgebühr wird auf 11 Monate umgelegt, der Monat August ist deshalb gebührenfrei. Für die Festsetzung der Benutzungsgebühren gilt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kinderbetreuungsgesetzes ( KiTag) der Stadt Donaueschingen. Die höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden KInder unter 18 Jahren.
Gebühren Krippenbereich
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 395.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 293.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 199.00 Euro/Monat
Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 78.00 Euro/Monat
7.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 527.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 391.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 265.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 104.00 Euro/Monat
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 658.00 Euro/Monat
Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 488.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 332.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 130.00 Euro/Monat
Gebühren Kindergartenbereich 3-6 Jahre
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Familie mit 1 Kind 329,00 Euro/Monat
Familie mit 2Kindern unter 18 Jahren 244.00 Euro/Monat
Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 166.00 Euro/Monat
Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 65.00 Euro/Monat
